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Neues Antragsformular sowie Förderrichtlinien gem. Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2024, gültig ab 01.01.2024.

Auszug aus dem Ebersbacher Stadtblatt vom 10.01.2025:

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten Sofern nichts anderes vermerkt, entscheidet über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses nach den Kriterien dieser Richtlinien (Regelfälle) die Stadtverwaltung. Hiervon abweichende Anträge und Zweifelsfälle von grundsätzlicher Bedeutung sind den nach der Hauptsatzung zuständigen Gremien vorzulegen. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, unter Berücksichtigung des Förderzweckes Einzelheiten der Antragstellung (zum Beispiel Form, Zeit und so weiter) und besondere Bewilligungsbedingungen (zum Beispiel Auszahlungsmodalitäten, Vorlage von Verwendungsnachweisen, Einsichtnahme in die Kassen- und Rechnungsunterlagen des Vereins, Rückzahlung nicht zweckentsprechend verwendeter Förderungsmittel und so weiter) selbst zu regeln. Nicht abgerufene Fördergelder verfallen mit Ende des Kalenderjahres.

Vereinförderrichtlinien ebenfalls zu finden auf der Homepage der Stadt Ebersbach

 Antrag auf Förderung der Vereine und Richtlinien

 Satzung VEV 

 Protokoll VEV HV 2023

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